Handelsregister · HRB 94390

Chronologischer Auszug

SAM Verwaltungs GmbH · Amtsgericht Darmstadt

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 06.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
SAM Verwaltungs GmbH

b)
Birkenau
Geschäftsanschrift:
Dornweg 20, 69488 Birkenau

c)
Die Übernahme der Komplementärfunktion
und damit der persönlichen Haftung der
Firma SAM GmbH & Co KG mit dem Sitz in
Sandhausen.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.

b)
Bestellt als
Geschäftsführerin:
Rosenberger, Silvia, Birkenau, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Bestellt als
Geschäftsführer:
Rosenberger, Volker, Birkenau, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 05.07.2012
Die Gesellschafterversammlung vom 09.06.2015 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz) und mit ihr
die Sitzverlegung von Sandhausen (bisher Amtsgericht
Mannheim HRB 714940) nach Birkenau beschlossen.
a)
22.07.2015
Pullmann

b)
Fall 1

Tag der ersten
Eintragung:
12.07.2012
Durch
Gesellschafterbeschluss
kann Geschäftsführern
Einzelvertretungsbefugni
s erteilt werden. Auch
können Geschäftsführer
durch
Gesellschafterbeschluss
ermächtigt werden, die
Gesellschaft bei der
Vornahme von
Rechtsgeschäften mit
sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines
Dritten uneingeschränkt
zu vertreten.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.