Die Verwaltung von Vermögen und Gegenständen sowie die Unternehmensberatung.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft jeweils von zwei Geschäftsführern gemeinsam oder von einem Geschäftsführer und einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann bestimmt werden, dass einzelne Geschäftsführer allein zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt und/oder von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit sind.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Peter Hubert Salgert
Overath
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Ludwig Salgert
Overath
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 13. August 1993 zuletzt geändert am 27. August 2001
Die Gesellschafterversammlung vom 20. August 2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma und in 2 Ziffer 1 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Neuss: 4. November 1993 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag und Versammlungsbeschluss Blatt 29- 66 ff. Sonderband
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschafterversammlung vom 18. November 2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.