Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb (Ein- und Verkauf) von elektronischen Unterhaltungsgeräten, insbesondere Neuheiten, sowie von Spielwaren und Hydrokulturprodukten, ebenso der Import und Export von Konsumgütern. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Verwaltung fremden Vermögens, die Übernahme der Geschäftsführung für andere Unternehmen und die Beteiligung an anderen Unternehmen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Conny Brandstätter
Nürnberg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 13.07.1988 zuletzt geändert am 23.01.1998
Die Gesellschafterversammlung vom 04.04.2007 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 07.04.2015 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro und gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 35,41 EUR, sowie eine weitere Erhöhung um 400,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Horst Brandstätter Verwaltungs-GmbH mit dem Sitz in Zirndorf und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 17.03.1998. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 26 ff. So.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Horst Brandstätter Verwaltungs-GmbH mit dem Sitz in Zirndorf (Amtsgericht Fürth HRB 10898) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.04.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.