Handelsregister · HRB 39771
Chronologischer Auszug
SAINTY Handels GmbH Import-Export · Amtsgericht Frankfurt am Main
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) SAINTY Handels GmbH Import-Export b) Frankfurt am Main c) Das Vertreiben von Handelswaren aller Art einschließlich Import und Export vornehmlich zwischen dem Orient und Deutschland, das Betreiben einer Handelsagentur, Reisebürotätigkeit und die Einrichtung und das Betreiben von Restaurants. | 50.000,00 DEM | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Hao, Mingxi, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 08.02.1995 zuletzt geändert am 15.10.1998 | a) 07.12.2004 Kurz b) Tag der ersten Eintragung: 28.03.1995 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Blatt 21 ff. Sonderband | |
| 2 | b) Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Sontraer Straße 5-7, 60386 Frankfurt am Main | a) 12.06.2012 Pauls b) Fall 2 | ||||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN 754/13 S) vom 16.09.2013 ist über das Vermögen der Gesellschaft die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 19.09.2013 Zorn b) Fall 3 | ||||
| 4 | a) 16.10.2013 Müller-Schwarz b) Fall 4 | |||||
| 5 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN 634/22 S) vom 28.07.2022 ist über das Vermögen der Gesellschaft die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 03.08.2022 Pussehl b) Fall 5 | ||||
| 6 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 634/22 S) vom 07.12.2022 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben. | a) 28.08.2023 Hecht b) Fall 6 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.