Handelsregister · HRB 39771

Chronologischer Auszug

SAINTY Handels GmbH Import-Export · Amtsgericht Frankfurt am Main

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 11.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
SAINTY Handels GmbH Import-Export

b)
Frankfurt am Main

c)
Das Vertreiben von Handelswaren aller Art
einschließlich Import und Export
vornehmlich zwischen dem Orient und
Deutschland, das Betreiben einer
Handelsagentur, Reisebürotätigkeit und die
Einrichtung und das Betreiben von
Restaurants.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Hao, Mingxi, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 08.02.1995 zuletzt geändert am
15.10.1998
a)
07.12.2004
Kurz

b)
Tag der ersten
Eintragung: 28.03.1995
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.

Blatt 21 ff. Sonderband
2b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Sontraer Straße 5-7, 60386 Frankfurt am
Main
a)
12.06.2012
Pauls

b)
Fall 2
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN
754/13 S) vom 16.09.2013 ist über das Vermögen der
Gesellschaft die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet
und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
a)
19.09.2013
Zorn

b)
Fall 3
4a)
16.10.2013
Müller-Schwarz

b)
Fall 4
5b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN
634/22 S) vom 28.07.2022 ist über das Vermögen der
Gesellschaft die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet
und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
a)
03.08.2022
Pussehl

b)
Fall 5
6b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az.
810 IN 634/22 S) vom 07.12.2022 ist das Insolvenzverfahren
aufgehoben.
a)
28.08.2023
Hecht

b)
Fall 6

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.