Die Nachbarschaftshilfe, die Schulung zur Selbsthilfe und Inklusion sowie die Unterstützung entsprechender anderer Einrichtungen und Organisationen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Christopher Nils Adolph
Freiburg im Breisgau
Vorstand
Anika Meckesheimer
Freiburg im Breisgau
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut vom 09.03.2005 mit Nachtrag vom 01.06.2005.
Die Generalversammlung vom 04.06.2008 hat die Änderung der Satzung in § 3 Abs. 1 (Einladungsfrist zur Generalversammlung) beschlossen..
Die Generalversammlung vom 20.03.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Generalversammlung vom 07.07.2021 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Mitgliedschaft, Kündigung und Ausschluss) und § 5 (Geschäftsanteil, Zahlungen, Nachschüsse, Rückvergütung, Verjährung) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 20.06.2023 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand) und in § 5 (Geschäftsanteil, Zahlungen, Nachschüsse, Rückvergütung, Verjährung) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 29.03.2006.
Tag der ersten Eintragung: 10.08.2005
Statut: Sonderband Blatt 65 ff.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.