der Handel mit blechverarbeitenden Maschinen und Geräten aller Art
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder jedem Geschäftsführer die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss können einzelne oder mehrere Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Eric Jacobus Helena Gerardus Driessen
Hulsberg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Gerrit Albert Dekker
Doornspijk
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 22.02.2001 mit Änderung vom 14.09.2004. Die Gesellschafterversammlung vom 23.05.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Essen (bisher Amtsgericht Essen HRB 17839) nach Xanten beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 25.11.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma,Sitz,Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 25.11.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Herabsetzung des Stammkapitals um -500.000,00 EUR beschlossen.
Freitext
Beschluss Blatt 43-46 Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 51-57 Sonderband
Erfassungsfehler von Amts wegen berichtigt
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.