Jeweils zwei Vorstände vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass bei Dauerschuldverhältnissen ab drei Monaten und Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 5.000 Euro sowie Dienstverträgen die Zustimmung von drei Vorständen erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jakob Hundsdorfer
Dresden
Vorstand
Alexander Liebenau
Dresden
Vorstand
Neele Steinbach
Dresden
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung errichtet am 19.06.2022.
Freitext
Beschluss Bl. 2 SB Satzung Bl. 3 SB
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