Handelsregister · VR 2071

Chronologischer Auszug

Sängervereinigung 1890 Nieder-Ramstadt e.V. · Amtsgericht Darmstadt

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Sängervereinigung 1890 Nieder-Ramstadt

b)
Mühltal
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1.
Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Die Vorstandsmitglieder vertreten mehrheitlich.
Bei Geschäften über 200,00 DEM, die das
Vereinsvermögen berühren, ist die Zustimmung der
übrigen Mitglieder des Gesamtvorstandes erforderlich.

b)
1. Vorsitzender:
Himrich, Erich, Produktionsleiter, Mühltal
2. Vorsitzender:
Maul, Karl, Rentner, Mühltal
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 23.09.1988
a)
07.04.2006
Turan

b)
Tag der ersten Eintragung:
26.10.1988
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neu gefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Blatt 13 - 18
2b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Maul, Karl, Mühltal
Bestellt als
2. Vorsitzende:
Haller, Jutta, Mühltal
a)
04.07.2011
Pullmann

b)
Fall 2
3b)
Personenbezogene Daten von Amts wegen ergänzt,
nun:
2. Vorsitzende:
Haller, Jutta, Mühltal, *XX.XX.XXXX
a)
04.07.2011
Pullmann

b)
Fall 3
4a)
Sängervereinigung 1890 Nieder-Ramstadt e.V.
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1.
Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer
und dem Rechner.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.

b)
Bestellt als
Rechnerin:
Plath, Heide, Mühltal, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Schriftführerin:
Rettig, Hertha, Mühltal, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 08.04.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
11.05.2016
Braunstein

b)
Fall 5

Satzung Blatt 80 - 85

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.