Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Der geschäftsführende Vorstand kann Finanzausgaben bis zu einem Betrag von 200,00 EUR alleine tätigen. Für Verfügungen über höhere Beträge bis 2.000,00 EUR ist die Zustimmung des gesamten Vorstands erforderlich. Für Verfügungen über höhere Beträge als 2.000,00 EUR und das Vereinsvermögen im Ganzen kann nur die Gruppenversammlung verfügen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Manuela Söllner
Michelau
Vorstand
Andrea Wilder
Lichtenfels - Kösten
Vorstand
Doris Pöhner
Lichtenfels - Roth
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 09.03.2019.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand. Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden und den zwei gleichbrechtigten stellvertretenden Vorsitzenden.
Freitext
Satzung Bl. 28 ff. SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.