Die Vertretung des Vereins im Sinne des § 26 BGB erfolgt durch den 1. Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden, den Schriftführer, den Kassier und den Kulturwart. Der 1. Vorsitzende ist einzeln zur Vertretung berechtigt. Der stellvertretende Vorsitzende vertritt den Verein gemeinsam mit dem Schriftführer oder dem Kassier oder dem Kulturwart. Die Verpflichtung des Vereins zu Leistungen von mehr als 500 DM pro Einzelfall bedarf zusätzlich zur Unterschrift des 1. bzw. stellvertretenden Vorsitzenden der Unterschrift des Schriftführers oder des Kassiers.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Manuel Dolland
Mühlhausen
Vorstand
Bruno Sauer
Mühlhausen
Vorstand
Florian Sauer
Mühlhausen
Vorstand
Tobias Gramlich
Dielheim
Vorstand
Bianca Dolland-Göbel
Mühlhausen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 18.01.1959 in Neufassung vom 26.03.2000.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.09.2014.
Tag der ersten Eintragung: 20.05.1970
Satzung VB Wiesloch AS. 5-13 mit Änderungsbeschluss AS. 219
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