Handelsregister · VR 350141
Chronologischer Auszug
Sängerbund 1869 Mühlhausen e.V. · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Sängerbund 1869 Mühlhausen e.V. b) Mühlhausen | a) Die Vertretung des Vereins im Sinne des § 26 BGB erfolgt durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zur Vertretung berechtigt. b) Vorsitzende: Hillenbrand, Christina, Mühlhausen, *XX.XX.XXXX stellvertretender Vorsitzender: Rittel, Ulrich, Mühlhausen, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 04.03.1967 in Neufassung vom 21.03.2011 | a) 11.09.2014 Hanselmann b) Tag der ersten Eintragung: 24.07.1967 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 11.09.2014. |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt in: Die Vertretung des Vereins im Sinne des § 26 BGB erfolgt durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zur Vertretung berechtigt. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 5.000,00 Euro ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. | a) Die Mitgliederversammlung vom 14.04.2014 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Mitgliedsbeiträge), § 8 (Vorsitzende) und § 11 (Kassenprüfer) beschlossen. | a) 02.10.2014 Lamadé b) Satzung: Sonderband 1 Bl. 18-24 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.