Handelsregister · HRB 110319 früher Amtsgericht Vechta

Registerinformationen

Sägewerk Schlömer GmbH · Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Sägewerk Schlömer GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Goldenstedt - Ellenstedt
Geschäftsanschrift
Sanddornweg 19, 49424 Goldenstedt

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 110319 früher Amtsgericht Vechta
Gericht
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)
Letzte Eintragung
10.02.2011
Abrufstand
21.03.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Holzeinschlag, Rodungen, die Holzbe- und Verarbeitung sowie der Handel mit diesen und ähnlichen Produkten. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen.

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Stephan Schlömer

Goldenstedt

einzelvertretungsberechtigt

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch mindestens zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Die Geschäftsführer sind berechtigt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
  • Tag der ersten Eintragung: 09.06.1983 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes 7 HRB 1030 Amtsgericht Vechta getreten. Freigegeben am 17.10.2005.
  • Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 EGGmbHG eingetragen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 01.06.1983

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.