Erwerb und die Verwaltung von Immobilien aller Art.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Satz 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Erlenbach (bisher Amtsgericht Aschaffenburg HRB 14831) nach Kelkheim (Taunus) beschlossen.
Gesellschaftsvertrag vom 16.06.2011
Die Gesellschafterversammlung vom 30.07.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen.
Freitext
Fall 1
Fall 2
Fall 3
Fall 5
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