Handelsregister · HRB 97308

Registerinformationen

Sachverständigenbüro B. Hilling & D. da Silva GmbH · Amtsgericht Darmstadt

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Sachverständigenbüro B. Hilling & D. da Silva GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Eppertshausen
Geschäftsanschrift
Einsteinstraße 28, 64859 Eppertshausen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 97308
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Letzte Eintragung
24.01.2025
Abrufstand
18.03.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

ist der Betrieb von Tankstellen und Kraftfahrzeugpflegedienst, Reparatur und Handel mit Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeugteilen und Zubehör sowie die Erbringung von Beratungs- und Begutachtungstätigkeiten betreffend Kraftfahrzeugen, insbesondere Unfallschadenbegutachtungen, Zustandsbewertungen, Verwendungseinschätzungen, Wertbegutachtungen sowie technische Bewertung

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Denis Da Silva Novais Ribeiro

Groß-Zimmern

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Benjamin Hilling

Eppertshausen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag (Musterprotokoll) vom 22.11.2017
  • Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2022 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 4 (Vertretung) beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 30.12.2024 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) und 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 24.800,00 EUR beschlossen.

Freitext

  • Fall 1
  • Fall 2
  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Fall 4
  • Fall 5

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.