Die Veranstaltung und Durchführung von Lotterien, Sportwetten und sonstigen Glücksspielen auf der Grundlage der jeweils geltenden Gesetze, der aufsichtsbehördlichen Erlaubnisse und in Kontinuität des bei Gründung der Gesellschaft maßgeblichen Sportwettengesetzes vom 08.06.1951. Hieru gehören insbesondere: a) die Veranstaltung von Zahlenlotterien, insbesondere des Zahlenlottos; b) die Veranstaltung von Zusatzlotterien (z. B. Spiel 77, SUPER 6); c) die Veranstaltung und Durchführung von Auslosungen mit und ohne zusätzlichen Einsatz (Sonderauslosungen); d) die Veranstaltung von Wetten auf den Ausgang sportlicher Wettkämpfe des In - und Auslandes (z. B. Sportwetten, Fußballtoto und ODDSET - Wetten); e) die Veranstaltung und Durchführung weiterer Lotterien, Wetten und Glücksspiele; f) die Beteiligung an der Saarland - Spielbank GmbH einschließlich ihrer Zweig - und Nebenbetriebe mit dem Unternehmensgegenstand "Errichtung und Betrieb öffentlicher Spielbanken im Saarland". Die in Erfüllung des gesetzlichen staatlichen Auftrags erzielten Mittel sind zur Förderung sportlicher, kultureller und sozialer sowie sonstiger Zwecke des Gemeinwohls zu verwenden.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der Saarland Spielbank GmbH sind die Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Stefan Pauluhn
Gersheim
einzelvertretungsberechtigt Geschäftsführer(in)
Peter Strobel
Saarbrücken
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 18.07.1951 zuletzt geändert am 18.08.1999 . Die Regierung des Saarlandes -Ministerium des Innern- ernennt den Geschäftsführer.
Die Gesellschafterversammlung hat am 08.12.2011 beschlossen, das Stammkapital (DEM 4.620.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 2.362.168,49 um 2.081,51 EUR auf 2.364.250,00 EUR zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag neu zu fassen, inbesondere in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) einhergehend mit der Änderung des Unternehmensgegenstandes, § 3 (Stammkapital) und § 8 (Vertretung der Gesellschaft) zu ändern.
Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 15 (Aufwandsentschädigung der Aufsichtsratsmitglieder) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 04.09.2019 hat die Aufhebung von § 18 (Sondervergütung für den Saarländischen Fußballverband) beschlossen und die damit einhergehende Umnummerierung der nachfolgenden Paragraphen des Gesellschaftsvertrages.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 06.08.1951 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Zu lfd. Nr. 4, Spalte 2 c) Buchstabe f), Eintragung vom 15.03.2012, entsprechend § 17 HRV aufgrund Schreibfehler von Amts wegen berichtigend eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.