Handelsregister · HRB 76562
Chronologischer Auszug
S & S Ost-West-Handelsgesellschaft mbH · Amtsgericht Frankfurt am Main
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) S & S Ost-West-Handelsgesellschaft mbH b) Frankfurt am Main c) Ankauf und Verkauf von Industriegütern der Gummi-, Kunststoff- und Metallindustrie sowie von damit zusammenhängenden Roh- und Fertigprodukten. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Beitel, Alexander, Schotten, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 7.12.2005 | a) 08.02.2006 Dr. Elsner b) Gesellschaftsvertrag Blatt 8ff Sonderband | |
| 2 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN 482/17 S) vom 04.05.2017 ist über das Vermögen der Gesellschaft die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 11.05.2017 Faldus b) Fall 4 | ||||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN 778/17) vom 05.07.2017 ist über das Vermögen der Gesellschaft die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 11.07.2017 Krämer b) Fall 5 | ||||
| 4 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 778/17) vom 05.09.2017 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. | a) 13.09.2017 Krämer b) Fall 6 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.