Handelsregister · VR 380337
Historischer Auszug
S o i g n e r e.V. · Amtsgericht Freiburg
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Amtsgericht
Konstanz
_Vereinsregister
a)
Name
b)
Sitz
des
Vereins
‚Vorstand
Liquidatoren
Rechtsverhältnisse
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
VR
E
I
a)
Tag
der
Eintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
Detlef
Bauer,
Chemielaborant,
Konstanz
i
-
Vorsitzender
-
\
';
Norbert
Mirow,
Krankenpfleger,
Konstanz
So
igner
e.V.
Konstanz
|
-
stellvertretender
Vorsitzender
-
|
.;
Sibylle
Weber,
Hotelfachfrau,
Konstanz.
I
-
Schatzmeister
-
:
Helga
Maurmann
geborene
Lehmann,
Hausfrau,
:
Konstanz
-
Schriftführer
-
4
|
Die
Satzung
ist
am
22.
November
1982
errichtet.
a)
17.
Februar
1983
Der
Vorstand
des
Vereins
besteht
aus
dem
Vorsitzenden,
ed)»
:
dem
stellvertretenden
Vorsitzenden,
dem
Schatzmeister
ip)
i
fung
:
und
dem
Schriftführer.
Die
Ämterhäufung
ist
unzulässig.
|
x.
Akten
Seiten
|
Der
Verein
wird
gerichtlich
und
außergerichtlich
durch
:
Je
zwei
Mitglieder
des
Vorstands,
darunter
der
Vor-
;
sitzende
oder
der
stellvertretende
Vorsitzende,
ver-
|
treten.
|
Rechtsgeschäfte
mit
einem
Geschäftswert
über
DM
3.
000,--
|
sind
für
den
Verein
nur
verbindlich,
wenn
die
Zustimmung
des
Beirats
hierzu
schriftlich
erteilt
ist.
Der
Vorstand
faßt
seine
Beschlüsse
im
allgemeinen
in
|
Vorstandssitzungen,
die
vom
Vorsitzenden,
bei
dessen
i
:
Verhinderung
vom
stellvertretenden
Vorsitzenden,
schrift-
ı
lich,
fernmündlich
oder
telegraphisch
einberufen
werden.
RS
121
Karteiblatt
VR
(VB
A3
7.76
4000)
:
In
jedem
Fall
ist
eine
Einberufungsfrist
von
drei
Tagen
;
einzuhalten.
i
M
Eine
Vorstandssitzung
kann
auch
auf
schriftlichem
Wege
|
gefaßt
werden,
wenn
alle
Vorstandsmitglieder
ihre
Zu-
:
stimmung
zu
der
zu
beschließenden
Regelung
erklären.
M
Einer
Mitteilung
der
Tagesordnung
bedarf
es
nicht.
:
Der
Vorstand
ist
beschlußfähig,
wenn
mindestens
zwei
:
Vorstandsmitglieder,
darunter
der
Vorsitzende
oder
der
;
stellvertretende
Vorsitzende,
anwesend
sind.
Bei
der
i
Beschlußfassung
entscheidet
die
Mehrheit
der
abgegebenen:
:
Stimmen.
Bei
Stimmengleichheit
entscheidet
die
Stimme
:
des
Leiters
der
Vorstandssitzung.
Aufgrund
der
Verordnung
vom
09.12.2014
ist
die
Zuständigkeit
zur
Registerführung
auf
das
Amtsgericht
Freiburg
im
Breisgau
übergegangen.
Dem
bisherigen
Amtsgerichtsbezirk
Konstanz
wurde
die
Kennziffer
38
zugeordnet.
Das
Registerzeichen
wird
unter
Voranstellung
dieser
Kennziffer
und
Beibehaltung
der
bisherigen
Ordnungsnummer
sechsstellig
fortgeführt,
Zwischenräume
werden
hierbei
durch
Nullen
aufgefüllt.
-Fortsetzung
Rückseite
Amtsgericht
Vereinsregister
Ve
72
u
ie
Nr.
der
-a)
Name
Vorstand
Rechtsverhältnisse
Eintra-
b)
Sitz
ur
iR
n
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
a)
Tag
der
Eintragung
‘gung
:
des
Vereins
ıquidatoren
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
j
5
4
"RS
121
Karteiblatt
VR
(VB
A3
7.76
4000)
Fortsetzung
Rückseite
|
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