Handelsregister · HRB 5480

Registerinformationen

S.M.B. Stahlexperten Verwaltungs GmbH · Amtsgericht Wetzlar

Unternehmen

Stammdaten

Firma
S.M.B. Stahlexperten Verwaltungs GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz
Waldsolms
Geschäftsanschrift
Solmser Straße 28, 35647 Waldsolms

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 5480
Gericht
Amtsgericht Wetzlar
Letzte Eintragung
17.06.2019
Abrufstand
06.02.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen haftung und der Geschäftsführung bei Personenhandelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende gesellschaftsführende Gesellschafterin (Komplementärin) an der Bauschlosserei Höchst GmbH & Co. KG, die als Zweck der Gesellschaft den Betrieb einer Bauschlosserei sowie von Stahlbau und Schmiedearbeiten und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte zum Gegenstand hat.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Markus Ille

Waldsolms

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Ralf Südbrock

Hüttenberg

Einzelprokura

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 28.8.2007
  • Die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Waldsolms beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 08.05.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 28.05.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen.

Freitext

  • Fall 2
  • Fall 3
  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Fall 4
  • Fall 6
  • Fall 7

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.