Handelsregister · HRB 231563
Chronologischer Auszug
S & H Communication Gesellschaft für Werbung und Telemarketing mbH · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) S & H Communication Gesellschaft für Werbung und Telemarketing mbH b) Ubstadt-Weiher c) Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben einer Werbeagentur sowie Telemarketing. Die Gesellschaft kann gleichartige Unternehmen erwerben, sich an ihnen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten. | 50.000,00 DEM | a) Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. b) Geschäftsführer: Schimmel, Karlheinz, Kaufmann, Bad Schönborn Geschäftsführer: Hagendorn, Monika, geb. Reis, Kaufmann, Ubstadt-Weiher | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 11.01.1994 | a) 19.04.2006 Lüderitz b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 19.04.2006. Tag der ersten Eintragung: 04.02.1994 Anmeldung Sonderband Blatt 1 ff | |
| 2 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Haagstr. 1, 76698 Ubstadt-Weiher | a) 13.11.2012 Boch |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.