Vorstand gem. § 26 BGB sind 1. Vorsitzende, 2. Vorsitzender, Chorleiter, Schriftführer und Kassier. Je zwei Mitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Einer von beiden muß immer der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende sein. Für Grundstücksverträge wird die Vertretungsmacht des Vorstandes insofern eingeschränkt, als hierfür die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. Der Vorstand faßt seine Beschlüße in Vorstandsitzungen, die vom 1. Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung vom 2. Vorsitzenden berufen werden. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder anwesend sind, darunter der 1. Vorsitzende oder 2. Vorsitzende. Bei Beschlußunfähigkeit muß der erste Vorsitzende bzw. der 2. Vorsitzende binnen 3 Tagen eine 2. Sitzung mit der selben Tagesordnung einberufen. Diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Vorstandsmitglieder beschlußfähig. In der Einladung zu der 2. Versammlung ist auf diese besondere Beschlußfähigkeit hinzuweisen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Herbert Kampmann
Wolfschlugen
Vorstand
Edeltraud Kampmann
Wolfschlugen
Vorstand
Petra Castellaz
Esslingen am Neckar
Vorstand
Ulrich Schmid
Nürtingen
Vorstand
Reinhardt Kampmann
Ostfildern
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 15.01.1987
Die Mitgliederversammlung vom 09.07.2014 hat die Änderung der Satzung in §§ 2, 5, 6 und 11 beschlossen. Auf die eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 15.07.2014.
Tag der ersten Eintragung: 30.03.1987
Satzung: Sonderband Blatt 2/4, 5/7, 8/13, 20
Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 5
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.