Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Über die Aufnahme von Krediten über je 1000 EURO und beim Erwerb, der Veräußerung und Belastung von Grundstücken entscheidet die Mitgliederversammlung. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Roland Isselhard
Ruppertsberg
Vorstand
Christian Stauder
Ruppertsberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 24.10.2010.
Die Mitgliederversammlung vom 18.11.2014 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 07.05.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Fall 1
Fall 2
Fall 3
Fall 4
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.