Handelsregister · VR 40903
Chronologischer Auszug
RUHRWERKSTATT Kultur-Arbeit im Revier · Amtsgericht Duisburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) RUHRWERKSTATT Kultur-Arbeit im Revier b) Oberhausen | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der ersten Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden sowie mindestens drei Beisitzern/Beisitzerinnen. Der Verein wird durch die/den Vorsitzende/n oder den/die Stellvertreter/in und jeweils ein weiteres Mitglied des Vorstandes gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Für Rechtsgeschäfte bis zu einem Geschäftswert von DM 5.000,-- ist jedes volljährige Vorstandsmitglied allein vertretungsberechtigt. b) Vorsitzende: Förster, Ursula, Sozialpädagogin, Oberhausen stellvertretender Vorsitzender: Mleczko, Klaus, Oberhausen, *XX.XX.XXXX Beisitzerin: Schulte, Vera, Dipl.-Sozialarbeiterin, Essen Beisitzer: Bergermann, Lothar, Oberhausen, *XX.XX.XXXX Beisitzerin: Huth, Angelika, Oberhausen, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 08.10.1977 mehrfach, zuletzt geändert am 22.08.2007. | a) 11.12.2009 Lobe b) Tag der ersten Eintragung in Oberhausen: 07.12.1977 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 903 des Amtsgerichts Oberhausen getreten. |
| 2 | a) Zum Vorstand gehören: Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender sowie mindestens drei Beisitzer. Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Für Rechtsgeschäfte bis zu einem Geschäftswert von 10.000,-- EUR ist jedes volljährige Vorstandsmitglied einzelvertretungsberechtigt. | a) Die Mitgliederversammlung vom 22.09.2011 hat die vollständige Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 03.05.2012 Ganswindt b) Satzung Blatt 41-44 des Sonderbandes | |
| 3 | b) Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender: Mleczko, Klaus, Oberhausen, *XX.XX.XXXX Bestellt als stellvertretende Vorsitzende: Vogel, Dagmar, Oberhausen, *XX.XX.XXXX | a) 16.11.2012 Ganswindt | ||
| 4 | b) Nicht mehr Vorsitzende: Förster, Ursula, Mülheim an der Ruhr Geändert, nunmehr Vorsitzende: Huth, Angelika, Oberhausen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Beisitzerin: Faber, Gudrun, Oberhausen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Beisitzerin: Hoguth, Andrea, Duisburg, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 15.10.2013 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Mitgliedschaft) beschlossen. | a) 07.01.2014 Ganswindt b) Satzung Blatt 61-64 des Sonderbandes | |
| 5 | b) Nicht mehr Beisitzerin: Schulte, Vera, Dipl.-Sozialarbeiterin, Essen | a) 26.02.2015 Ganswindt | ||
| 6 | b) Nicht mehr Beisitzerin: Faber, Gudrun, Oberhausen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Beisitzer: Bergermann, Lothar, Oberhausen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Beisitzerin: Bruns, Christine, Oberhausen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Beisitzerin: Junker, Martina, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX Bestellt als Beisitzer: Müller, Norbert, Oberhausen, *XX.XX.XXXX | a) 02.05.2016 Höttgen-Rüter | ||
| 7 | b) Nicht mehr stellvertretende Vorsitzende: Vogel, Dagmar, Oberhausen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Beisitzerin: Bruns, Christine, Oberhausen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Beisitzerin: Hoguth, Andrea, Duisburg, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Beisitzerin: Junker, Martina, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Beisitzer: Müller, Norbert, Oberhausen, *XX.XX.XXXX Bestellt als stellvertretende Vorsitzende: Schulte-Marxloh, Claudia, Mülheim an der Ruhr, *XX.XX.XXXX Bestellt als Beisitzer: Götze, Ulrich, Oberhausen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Beisitzer: Huth, Michael, Oberhausen, *XX.XX.XXXX | a) 22.01.2018 Metz | ||
| 8 | a) Zum Vorstand gehören: Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender sowie mindestens ein bis zu drei Beisitzer. Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Für Rechtsgeschäfte bis zu einem Geschäftswert von 10.000,-- EUR ist jedes volljährige Vorstandsmitglied einzelvertretungsberechtigt. | a) Die Mitgliederversammlung vom 08.11.2018 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Ziel und Aufgaben des Vereins), § 3 (Mitgliedschaft), § 5 (Revisorinnen/Revisoren) und § 7 (Vorstand, besondere Vertreterinnen/Vertreter) beschlossen. | a) 09.01.2019 Höttgen-Rüter b) Satzung Bl. 97 - 101 des Sonderbandes |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.