Handelsregister · VR 40903

Chronologischer Auszug

RUHRWERKSTATT Kultur-Arbeit im Revier · Amtsgericht Duisburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
RUHRWERKSTATT Kultur-Arbeit im Revier

b)
Oberhausen
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus
dem/der ersten Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden
Vorsitzenden sowie mindestens drei
Beisitzern/Beisitzerinnen.

Der Verein wird durch die/den Vorsitzende/n oder
den/die Stellvertreter/in und jeweils ein weiteres Mitglied
des Vorstandes gerichtlich und außergerichtlich
vertreten.

Für Rechtsgeschäfte bis zu einem Geschäftswert von
DM 5.000,-- ist jedes volljährige Vorstandsmitglied allein
vertretungsberechtigt.

b)
Vorsitzende:
Förster, Ursula, Sozialpädagogin, Oberhausen

stellvertretender Vorsitzender:
Mleczko, Klaus, Oberhausen, *XX.XX.XXXX

Beisitzerin:
Schulte, Vera, Dipl.-Sozialarbeiterin, Essen

Beisitzer:
Bergermann, Lothar, Oberhausen, *XX.XX.XXXX

Beisitzerin:
Huth, Angelika, Oberhausen, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 08.10.1977 mehrfach, zuletzt geändert am 22.08.2007.
a)
11.12.2009
Lobe

b)
Tag der ersten Eintragung in
Oberhausen: 07.12.1977
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 903 des
Amtsgerichts Oberhausen
getreten.
2a)
Zum Vorstand gehören:
Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender sowie
mindestens drei Beisitzer.

Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende oder der
stellvertretende Vorsitzende jeweils gemeinsam mit
einem weiteren Vorstandsmitglied.

Für Rechtsgeschäfte bis zu einem Geschäftswert von
10.000,-- EUR ist jedes volljährige Vorstandsmitglied
einzelvertretungsberechtigt.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 22.09.2011 hat die vollständige Neufassung der Satzung
beschlossen.
a)
03.05.2012
Ganswindt

b)
Satzung Blatt 41-44 des
Sonderbandes
3b)
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Mleczko, Klaus, Oberhausen, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
stellvertretende Vorsitzende:
Vogel, Dagmar, Oberhausen, *XX.XX.XXXX
a)
16.11.2012
Ganswindt
4b)
Nicht mehr
Vorsitzende:
Förster, Ursula, Mülheim an der Ruhr

Geändert, nunmehr
Vorsitzende:
Huth, Angelika, Oberhausen, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Beisitzerin:
Faber, Gudrun, Oberhausen, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Beisitzerin:
Hoguth, Andrea, Duisburg, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.10.2013 hat die Änderung der Satzung in § 3
(Mitgliedschaft) beschlossen.
a)
07.01.2014
Ganswindt

b)
Satzung Blatt 61-64 des
Sonderbandes
5b)
Nicht mehr
Beisitzerin:
Schulte, Vera, Dipl.-Sozialarbeiterin, Essen
a)
26.02.2015
Ganswindt
6b)
Nicht mehr
Beisitzerin:
Faber, Gudrun, Oberhausen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Beisitzer:
Bergermann, Lothar, Oberhausen, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Beisitzerin:
Bruns, Christine, Oberhausen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Beisitzerin:
Junker, Martina, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Beisitzer:
Müller, Norbert, Oberhausen, *XX.XX.XXXX
a)
02.05.2016
Höttgen-Rüter
7b)

Nicht mehr
stellvertretende Vorsitzende:
Vogel, Dagmar, Oberhausen, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
Beisitzerin:
Bruns, Christine, Oberhausen, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
Beisitzerin:
Hoguth, Andrea, Duisburg, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
Beisitzerin:
Junker, Martina, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
Beisitzer:
Müller, Norbert, Oberhausen, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
stellvertretende Vorsitzende:
Schulte-Marxloh, Claudia, Mülheim an der Ruhr,
*XX.XX.XXXX

Bestellt als
Beisitzer:
Götze, Ulrich, Oberhausen, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Beisitzer:
Huth, Michael, Oberhausen, *XX.XX.XXXX
a)
22.01.2018
Metz
8a)
Zum Vorstand gehören:
Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender sowie
mindestens ein bis zu drei Beisitzer.

Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende oder der
stellvertretende Vorsitzende jeweils gemeinsam mit
einem weiteren Vorstandsmitglied.

Für Rechtsgeschäfte bis zu einem Geschäftswert von
10.000,-- EUR ist jedes volljährige Vorstandsmitglied
einzelvertretungsberechtigt.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 08.11.2018 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Ziel und
Aufgaben des Vereins), § 3 (Mitgliedschaft), § 5 (Revisorinnen/Revisoren) und § 7
(Vorstand, besondere Vertreterinnen/Vertreter) beschlossen.
a)
09.01.2019
Höttgen-Rüter

b)
Satzung Bl. 97 - 101 des
Sonderbandes

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.