Handelsregister · VR 332287

Chronologischer Auszug

Rugbyzentrum Heidelberg e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 03.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Rugbyzentrum Heidelberg e.V.

b)
Heidelberg
a)
Vorstand im Sinne von § 26 BGB (gerichtliche und
außergerichtliche Vertretung) sind der Vorsitzende und
die beiden stellvertretenden Vorsitzenden. Der
Vorsitzende hat Alleinvertretungsrecht; die
stellvertretenden Vorsitzenden vertreten den Verein
gemeinsam.

b)
Stellvertretender Vorsitzender:
Höckel, Hans-Joachim, Heidelberg, *XX.XX.XXXX
Vorsitzender:
Setzer, Georg, Mannheim, *XX.XX.XXXX
Stellvertretender Vorsitzender:
Gebhardt, Walter, Aachen, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 06.02.1996
a)
20.02.2014
Schmid

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
20.02.2014.
Tag der ersten Eintragung:
20.06.1996
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, den beiden
stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Sie vertreten jeweils allein. Bei Rechtsgeschäften mit
einem Geschäftswert über EUR 2.000,00 sowie bei
Dauerschuldverhältnissen (beispielsweise Miet- und
Sponsoring-Verträge, Verträge mit Mitarbeitern und
sonstigen Dritten, die eine Dienst- oder Werkleistung
zum Gegenstand haben) wird der Verein durch den
Vorsitzenden und ein weiteres Mitglied des Vorstandes
nach § 26 BGB vertreten. Bei Verhinderung des
Vorsitzenden dürfen zwei weitere Mitglieder des
Vorstandes gemeinsam handeln. Rechtsgeschäfte mit
einem Geschäftswert über EUR 5.000,00,
Dauerschuldverhältnisse mit einem Jahresgeschäftswert
über EUR 5.000,00 sowie Grundstücksgeschäfte sind für
den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des
gesamten Vorstandes erteilt ist.

b)
Bestellt als
Stellvertretender Vorsitzender:
Blank, Klaus, Eppelheim, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Schatzmeister:
Götz, Ralph, Sandhausen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stellvertretender Vorsitzender:
Höckel, Hans-Joachim, Heidelberg, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.08.2022 hat die Änderung der Satzung beschlossen; es
wurde insbesondere § 9 (Der Vorstand) geändert. Auf die bei Gericht eingereichten
Urkunden wird Bezug genommen.
Die Mitgliederversammlung vom 14.12.2022 hat die Änderung der Satzung in § 11
(Auflösung) beschlossen.
a)
29.12.2022
Fries

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband 1
Blatt 19-21 R

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.