Handelsregister · VR 332287
Chronologischer Auszug
Rugbyzentrum Heidelberg e.V. · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Rugbyzentrum Heidelberg e.V. b) Heidelberg | a) Vorstand im Sinne von § 26 BGB (gerichtliche und außergerichtliche Vertretung) sind der Vorsitzende und die beiden stellvertretenden Vorsitzenden. Der Vorsitzende hat Alleinvertretungsrecht; die stellvertretenden Vorsitzenden vertreten den Verein gemeinsam. b) Stellvertretender Vorsitzender: Höckel, Hans-Joachim, Heidelberg, *XX.XX.XXXX Vorsitzender: Setzer, Georg, Mannheim, *XX.XX.XXXX Stellvertretender Vorsitzender: Gebhardt, Walter, Aachen, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 06.02.1996 | a) 20.02.2014 Schmid b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 20.02.2014. Tag der ersten Eintragung: 20.06.1996 |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, den beiden stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Sie vertreten jeweils allein. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über EUR 2.000,00 sowie bei Dauerschuldverhältnissen (beispielsweise Miet- und Sponsoring-Verträge, Verträge mit Mitarbeitern und sonstigen Dritten, die eine Dienst- oder Werkleistung zum Gegenstand haben) wird der Verein durch den Vorsitzenden und ein weiteres Mitglied des Vorstandes nach § 26 BGB vertreten. Bei Verhinderung des Vorsitzenden dürfen zwei weitere Mitglieder des Vorstandes gemeinsam handeln. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über EUR 5.000,00, Dauerschuldverhältnisse mit einem Jahresgeschäftswert über EUR 5.000,00 sowie Grundstücksgeschäfte sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des gesamten Vorstandes erteilt ist. b) Bestellt als Stellvertretender Vorsitzender: Blank, Klaus, Eppelheim, *XX.XX.XXXX Bestellt als Schatzmeister: Götz, Ralph, Sandhausen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender: Höckel, Hans-Joachim, Heidelberg, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 28.08.2022 hat die Änderung der Satzung beschlossen; es wurde insbesondere § 9 (Der Vorstand) geändert. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Mitgliederversammlung vom 14.12.2022 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Auflösung) beschlossen. | a) 29.12.2022 Fries b) Geänderte Satzung: Sonderband 1 Blatt 19-21 R |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.