Der Betrieb eines Taxigeschäftes aufgrund von Konzessionen gemäß § 47 des Personenbeförderungsgesetzes.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Bei mehreren Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann für den Fall, daß mehrere Geschäftsführer vorhanden sind, einzelnen von ihnen oder auch allen die Befugnis zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft erteilen. Außerdem kann die Gesellschafterversammlung namentlich zu bezeichnenden Geschäftsführern Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilen, so daß ein solcher Geschäftsführer die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten vertreten kann.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Dirk Franke
Düsseldorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 14.02.1989 mit Änderung vom 23.11.1992
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 04.04.1989 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.10.2003.
Gesellschaftsvertrag Blatt 32 Sonderband
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.