Handelsregister · VR 180134
Chronologischer Auszug
Rüstringer Heimatbund eingetragener Verein · Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Rüstringer Heimatbund eingetragener Verein b) Nordenham | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Beide Vorstandsmitglieder sind alleinvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte beschränkt, daß zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie außerdem zur Aufnahme von Krediten von mehr als 10.000,- DEM die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. b) 1. Vorsitzender: Mengers, Hans-Rudolf, Butjadingen, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Gerdes, Hans-Gerd, Butjadingen | a) eingetragener Verein Satzung vom 21.03.1987, mehrfach geändert. | a) 17.10.2006 Andersson b) Satzung Blatt 63 ff. der Akten Tag der ersten Eintragung: 02.06.1987 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 393 Amtsgericht Nordenham getreten. Freigegeben am 17.10.2006. |
| 2 | b) Nicht mehr 2. Vorsitzender: Gerdes, Hans-Gerd, Butjadingen Bestellt als 2. Vorsitzender: Schuhr, Alexander, Nordenham, *XX.XX.XXXX | a) 11.10.2011 Reckow-Wulf | ||
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 12.03.2016 hat redaktionelle Änderungen der Satzung in den §§ 1 (Name und Sitz), 2 (Zweck und Aufgaben), 3 (Gemeinnützigkeit), 10 (Mitgliederversammlung) sowie in § 13 (Auflösung und Anfallberechtigung) beschlossen. | a) 19.05.2016 Gohla | ||
| 4 | a) Geändert, nun: Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Beide Vorstandsmitglieder sind alleinvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte beschränkt, dass zur Aufnahme von Krediten, zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, die den Wert von 10.000,- EUR übersteigen, die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. | a) 05.05.2020 Tasler b) Von Amts wegen berichtigt. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.