Handelsregister · VR 80556

Registerinformationen

Rüsselsheimer Hospizhilfe e.V. · Amtsgericht Darmstadt

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Rüsselsheimer Hospizhilfe e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Rüsselsheim

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 80556
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Letzte Eintragung
26.05.2025
Abrufstand
21.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Dimitrios Flieger

Großostheim

Vorstand

Thorsten Diegisser

Rüsselsheim

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 19.11.1994 zuletzt geändert am 22.04.2005
  • Die Mitgliederversammlung vom 18.03.2010 hat die Änderung der Satzung in § 12 (Satzungsänderung und Auflösung) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 17.02.2011 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 09.04.2019 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck des Vereins) , 4 (Mitgliedschaft), 6 (Mitgliedsbeitrag), 12 (Satzungsänderung, -neufassung, Auflösung) und 13 (Datenschutz) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 19.04.1995 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Neue Satzung Blatt 92 - 94 Sonderband
  • Fall 3
  • Anmeldung Blatt 110 Sonderband
  • Fall 4
  • Schreiben Blatt 53
  • Fall 5
  • Beschluss Blatt 121 - 123 Sonderband
  • Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
  • Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass a) zum Abschluss von Rechtsgeschäften, welche die RHH e.V. bis zur Höhe von 4.000,00 EUR verpflichten, sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Schatzmeister einzeln bevollmächtigt, b) zum Abschluss von Rechtsgeschäften, welche die RHH e.V. in Höhe von mehr als 4.000,00 EUR verpflichten, die Zustimmung des Gesamtvorstandes erforderlich ist, c) zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung oder zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und/oder grundstücksgleiche Rechte) sowie zur Aufnahme eines Kredites Zustimmung die Mitgliederversammlung erforderlich ist.
  • Fall 7
  • Anmeldung Blatt 128 Sonderband
  • Beschluss Blatt 129 - 132 Sonderband
  • Satzung Blatt 133 - 140 Sonderband
  • Fall 8
  • Beschluss Blatt 147 - 150 Sonderband
  • Fall 9
  • Fall 10
  • Fall 11

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.