Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 19.11.1994 zuletzt geändert am 22.04.2005
Die Mitgliederversammlung vom 18.03.2010 hat die Änderung der Satzung in § 12 (Satzungsänderung und Auflösung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 17.02.2011 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 09.04.2019 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck des Vereins) , 4 (Mitgliedschaft), 6 (Mitgliedsbeitrag), 12 (Satzungsänderung, -neufassung, Auflösung) und 13 (Datenschutz) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 19.04.1995 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Neue Satzung Blatt 92 - 94 Sonderband
Fall 3
Anmeldung Blatt 110 Sonderband
Fall 4
Schreiben Blatt 53
Fall 5
Beschluss Blatt 121 - 123 Sonderband
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass a) zum Abschluss von Rechtsgeschäften, welche die RHH e.V. bis zur Höhe von 4.000,00 EUR verpflichten, sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Schatzmeister einzeln bevollmächtigt, b) zum Abschluss von Rechtsgeschäften, welche die RHH e.V. in Höhe von mehr als 4.000,00 EUR verpflichten, die Zustimmung des Gesamtvorstandes erforderlich ist, c) zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung oder zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und/oder grundstücksgleiche Rechte) sowie zur Aufnahme eines Kredites Zustimmung die Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Fall 7
Anmeldung Blatt 128 Sonderband
Beschluss Blatt 129 - 132 Sonderband
Satzung Blatt 133 - 140 Sonderband
Fall 8
Beschluss Blatt 147 - 150 Sonderband
Fall 9
Fall 10
Fall 11
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.