Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam, darunter der erste oder der zweite Vorsitzende. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist wie folgt beschränkt: Bei Rechtsgeschäften/Verfügungen über mehr als 1.000,00 Euro bedarf es der Vertretung durch ein weiteres Vorstandsmitglied. Bei Rechtsgeschäften/Verfügungen über mehr als 5.000,00 Euro ist die Zustimmung des gesamten geschäftsführenden Vorstandes erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Klaus-Jürgen Merten
Gummersbach
Vorstand
Frank Peterson
Engelskirchen
Vorstand
Andreas Heckener
Gummersbach
Vorstand
Olaf Miebach
Engelskirchen
Vorstand
Rainer Gründel
Gummersbach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 26.03.1975 zuletzt geändert am 09.05.2003
Die Mitgliederversammlung vom 14.07.2010 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 22.08.2014 hat die Änderung der Satzung in § XVII (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 17.05.2024 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 24.10.1975 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 682 Amtsgericht Gummersbach getreten. Freigegeben am 20.11.2009.