Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorstand und dem 2. Vorstand. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Für Ausgaben, die den Betrag von 200,00 DM übersteigen, ist die Entscheidung des Gesamtvorstandes oder der Aktivenmitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Dagmar Kaltenbach
Lörrach
Vorstand
Melanie Scheil
Weil am Rhein
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 21.10.1988
Die Mitgliederversammlung vom 02.10.2015 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Eintritt) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 25.06.2014.