Der Handel Mit Baumaschinen sowie deren Vermietung.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Martin Ermler
Malsch
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Adrian Rüther
Muggensturm
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Zweigniederlassung
RÜKO GmbH Baumaschinen
Fürth
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 21.07.2004
Die Gesellschafterversammlung vom 23.10.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 28.05.2013 mit Nachtrag vom 31.05.2013 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 1 (Firma); § 3 (Unternehmensgegenstand), nunmehr § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 10 (Geschäftsführung), nunmehr § 5 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen.
Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Gesellschafterversammlung vom 25.03.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 09.10.2006.
Tag der ersten Eintragung: 17.08.2004
Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 15 ff.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.05.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "RÜKO GmbH Baumaschinen", Malsch (Amtsgericht Mannheim HRB 109180) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.