Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Rüdiger Carl
Mönchengladbach
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Ursula Carl
Mönchengladbach
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 23.02.2006
Die Gesellschafterversammlung vom 29.06.2011 hat die Änderung der Firma und des Gesellschaftsvertrages in den Abschnitten I. Absatz 1 (Firma), II. (Stammkapital), III. (Verfügungen über Geschäftsanteile), IV. (Einziehung), VI. Absatz 3 (Gesellschafterversammlung), VIII. (Geschäftsführung), IX. (Auflösung) sowie die Streichung von Abschnitt X. (Kosten) beschlossen; der bisherige Abschnitt XI. wird zu X.
Sonstige Rechtsverhältnisse
entstanden durch Formwechsel der Reimann und Carl Verpachtungs oHG, Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HR A 3925) nach Maßgabe des Umwandlungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 23.02.2006.
Freitext
Gesellschaftsvertrag Blatt 12 ff. Sonderband
Umwandlungsbeschluss Bl. 5 f. Sonderband
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