Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter immer der 1. oder stellvertretende Vorsitzende und der Kassier. Nachfolgende Beschlüsse von Vereinsorganen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Genehmigung des Ortsordinarius: a) Grundstücksgeschäfte im Umfang von mehr als 15.000 EUR b) die Aufnahme und Hergabe von Darlehen über 15.000 EUR c) die Übernahme von Bürgschaften.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Gabriele Kimmel
Lohr a.Main
Vorstand
Margit Nätscher
Lohr a.Main
Vorstand
Pia Franke
Hafenlohr
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 08.07.2022.
Freitext
Satzung Bl. 12 SB.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.