Handelsregister · HRB 67274
Historischer Auszug
Rübenacker & Wunderlich Automaten Vertriebs GmbH · Amtsgericht München
Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung
Historische Registerseiten
Die eingescannten historischen Registerseiten werden als geschützte Vorschau des lokal archivierten Auszugs dargestellt. Das Originaldokument wird nicht zum Download angeboten.
Amtsgericht
München
eleistdt®
|
5
|
Automaten
Vertriebs
GmbH
b)
München
c)
Handel
mit
Unterhaltungs-
geräten
und
Automaten
aller
Art
sowie
aller
da-
mit
zusammenhängenden
Geschäfte
RS
103:
Karteiblatt
Handelsregister
Abteilung
B
(3.80)
Arberntsverwältung
Straubing
Heinrich,
Elektrotech-
niker
in
Estenfeld
Wunderlich
Wolf-Henning,
Kaufmann
in
Neuburg
Mindesteiniage
4
|
3
|
2
|
?|6
|
3|2
|
110
Nr.
.
Grund-
Vorstand
der
a)
Firma
"oder
Persönlich
haftende
ı
"
"
N:
Ein-
b)
Sitz
Stammkapital
Gesellschafter
Prokura
Rechtsverhältnisse
a)
Tagder
Eintragung
A
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
|
Geschäftsführer
und
Unterschrift
y
tragung
‚.
DM
Abwickler
b)
Bemerkungen
N
2
l
7
|
1
a)
Rübenacker
&
Wunderlich
Rübenacker
GmbH
a)
17.
Nov.
1981
mit
Gesellschaftsvertrag
vom
9.
Juni
1981
_
und
Nachtrag
vom
2.
November
1981
nadluer-
Die
Gesellschaft
kann
nach
$
7
der
Satzung
b)
esellschafts-
mit
der
möglichen
Folge
der
Auflösung
ge-
kündigt
werden.
vertr.
Bl1.25B
Nachtrag
B1.55
Ist
nur
ein
Geschäftsführer
bestellt,
so
ver-
tritt
er
die
Gesellschaft
allein.
Sind
mehrere
Geschäftsführer
bestellt,
wird
die
Gesell-
schaft
entweder
durch
zwei
Geschäftsführer
oder
durch
einen
Geschäftsführer
zusammen
mit
einem
Prokurisden
vertreten.
Fortsetzung
Rückseite
Amtsgericht
München
Rückseite
von
Blatt...
Nr.
Grund-
Vorstand
der
a)
Firma
oder
Persönlich
haftende
"
m
Ein-
b)
Sitz
Stammkapital
Gesellschafter
Prokura
Rechtsverhältnisse
a)
TagderEintragung
|
tragun
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
DM
Geschäftsführer
|
und
Unterschrift
g
Abwickler
b)
Bemerkungen
1}
"
Fortsetzung
auf
den.
..........
ten
Blatt
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.