Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. und dem 2. Vorsitzenden. Jeder vertritt den Verein einzeln. Bei Rechtsgeschäften von mehr als 200,00 DM besteht Gesamtvertretung, bei Rechtsgeschäften von mehr als 500,00 DM muss die Zustimmung der Mitgliederversammlung vorliegen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Michael Thelemann
Nettetal
Vorstand
Helmut Alois Fruhen
Nettetal
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 24.01.1965 zuletzt geändert am 01.05.1991
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Nettetal: 31.03.1965 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 160 Amtsgericht Nettetal getreten. Freigegeben am 13.02.2009.
Satzung Blatt 32 ff. der Akten
Anmeldung Blatt 47 ff. der Akten
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.