Handelsregister · HRB 8163
Chronologischer Auszug
Rubikon Montagesysteme GmbH · Amtsgericht Iserlohn
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Rubikon Montagesysteme GmbH b) Plettenberg Geschäftsanschrift: Bahnhofstr. 57, 58840 Plettenberg c) Die Entwicklung, die Herstellung und der Handel von und mit einzelnen Produkten oder komplett konzipierten Systemen für die Montage- und Befestigungstechnik. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Fischer, Silke, Plettenberg, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Markmann, Kai, Iserlohn, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 04.07.2014 | a) 21.10.2014 Klein | |
| 2 | b) Änderung zur Geschäftsanschrift: Oestertalstraße 29, 58840 Plettenberg | a) 03.11.2015 Prinz | ||||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Hagen (100 IN 16/18) vom 05.02.2018 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 09.02.2018 Schramm | ||||
| 4 | a) Gemäß § 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen eingetragen: Die Vertretungsbefugnis der Gesellschaft obliegt dem Insolvenzverwalter. | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Hagen (100 IN 16/18) vom 30.04.2018 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. | a) 08.05.2018 Vielhaber b) Beschluss Bl. 13-16 d. A. Änderung der Allgemeinen Vertretungsregelung und der besonderen Vertretungsbefugnis gemäß § 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen kenntlich gemacht. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.