Handelsregister · HRB 8163

Chronologischer Auszug

Rubikon Montagesysteme GmbH · Amtsgericht Iserlohn

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 04.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Rubikon Montagesysteme GmbH

b)
Plettenberg
Geschäftsanschrift:
Bahnhofstr. 57, 58840 Plettenberg

c)
Die Entwicklung, die Herstellung und der
Handel von und mit einzelnen Produkten
oder komplett konzipierten Systemen für
die Montage- und Befestigungstechnik.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Fischer, Silke, Plettenberg, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Geschäftsführer:
Markmann, Kai, Iserlohn, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 04.07.2014
a)
21.10.2014
Klein
2b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Oestertalstraße 29, 58840 Plettenberg
a)
03.11.2015
Prinz
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Hagen (100 IN 16/18) vom
05.02.2018 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und
zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur
mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
a)
09.02.2018
Schramm
4a)
Gemäß § 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen
eingetragen:
Die Vertretungsbefugnis der Gesellschaft obliegt
dem Insolvenzverwalter.
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Hagen (100 IN 16/18) vom
30.04.2018 ist über das Vermögen der Gesellschaft das
Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen.
a)
08.05.2018
Vielhaber

b)
Beschluss Bl. 13-16 d. A.
Änderung der
Allgemeinen
Vertretungsregelung und
der besonderen
Vertretungsbefugnis
gemäß § 384 Abs. 2
FamFG von Amts wegen
kenntlich gemacht.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.