Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei bis maximal vier Mitgliedern. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Finanzvollmachten sind von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen.
Satzung Blatt 38-44 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 30.04.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 1116 Amtsgericht Leer getreten. Freigegeben am 12.05.2006.
Satzung
Satzung vom 11.02.2001 zuletzt geändert am 03.11.2005
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