Handelsregister · VR 230563
Chronologischer Auszug
RSV Ideal Kronau e.V. · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Radsportverein "Ideal" Kronau e.V. b) Kronau | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Schatzmeister. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt. Rechtsgeschäfte, die den Verein zu Leistungen von mehr als DM 2.000,-- verpflichten, bedürfen der Zustimmung des erweiterten Vorstandes. b) 1. Vorsitzender: Zieger, Andreas Albert, Kronau, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Gänzler, Frank, Östringen, *XX.XX.XXXX Schatzmeister: Heinzmann, Oliver, Kronau, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 28.01.1983 | a) 17.07.2014 Schmid b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 17.07.2014. Tag der ersten Eintragung: 22.06.1983 |
| 2 | a) Name geändert; nun: RSV Ideal Kronau e.V. | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vorstand nach § 26 BGB sind der 1.Vorsitzende, der 2.Vorsitzende und der Kassenwart. Der 1.Vorsitzende ist allein vertretungsberechtigt. Der 2.Vorsitzende und der Kassenwart vertreten den Verein gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von 3000, 00 Euro sowie bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. Mietund Sponsoringverträge, Verträge mit Mitarbeitern des Vereins sowie Sportlern, Trainern und sonstigen Dritten, die eine Dienst oder Werkleistung zum Gegenstand haben) wird der Verein durch den 1.Vorsitzenden und ein weiteres Mitglied des Vorstands nach § 26 BGB vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 10.000, 00 Euro sowie Dauerschuldverhältnisse mit einem Jahresgeschäftswert von über 10.000, 00 Euro sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des Gesamtvorstands erteilt ist. b) Vertretungsbefugnis von Amts wegen berichtigt bei Kassenwart: Heinzmann, Oliver, Kronau, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 25.02.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 16.05.2018 Falzone b) Satzung: Sonderband 1 Blatt 43-48 |
| 3 | b) Nicht mehr 2. Vorsitzender: Gänzler, Frank, Östringen, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzende: Morlock, Christina, Kronau, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 17.09.2021 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Mitgliedschaft), § 5 (Mitgliedsbeiträge), § 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 7 (Organe des Vereins), § 8 (Mitgliederversammlung), § 9 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), § 12 (Abteilungen), § 15 (Datenschutz) beschlossen. Auf die eingereichten Unterlagen wird Bezug genommen. | a) 01.12.2021 Rinke b) Satzung: Sonderband 1 Blatt 59 ff |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.