Handelsregister · VR 230563

Chronologischer Auszug

RSV Ideal Kronau e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Radsportverein "Ideal" Kronau e.V.

b)
Kronau
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1.
Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Schatzmeister.
Jeder ist alleinvertretungsberechtigt.

Rechtsgeschäfte, die den Verein zu Leistungen von
mehr als DM 2.000,-- verpflichten, bedürfen der
Zustimmung des erweiterten Vorstandes.

b)
1. Vorsitzender:
Zieger, Andreas Albert, Kronau, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Gänzler, Frank, Östringen, *XX.XX.XXXX
Schatzmeister:
Heinzmann, Oliver, Kronau, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 28.01.1983
a)
17.07.2014
Schmid

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
17.07.2014.
Tag der ersten Eintragung:
22.06.1983
2a)
Name geändert; nun:
RSV Ideal Kronau e.V.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vorstand nach § 26 BGB sind der 1.Vorsitzende, der
2.Vorsitzende und der Kassenwart. Der 1.Vorsitzende ist
allein vertretungsberechtigt. Der 2.Vorsitzende und der
Kassenwart vertreten den Verein gemeinsam. Bei
Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von 3000,
00 Euro sowie bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. Mietund Sponsoringverträge, Verträge mit Mitarbeitern des
Vereins sowie Sportlern, Trainern und sonstigen Dritten,
die eine Dienst oder Werkleistung zum Gegenstand
haben) wird der Verein durch den 1.Vorsitzenden und
ein weiteres Mitglied des Vorstands nach § 26 BGB
vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert
über 10.000, 00 Euro sowie Dauerschuldverhältnisse mit
einem Jahresgeschäftswert von über 10.000, 00 Euro
sind für den Verein nur verbindlich, wenn die
Zustimmung des Gesamtvorstands erteilt ist.

b)
Vertretungsbefugnis von Amts wegen berichtigt bei
Kassenwart:
Heinzmann, Oliver, Kronau, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.02.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
16.05.2018
Falzone

b)
Satzung:
Sonderband 1
Blatt 43-48
3b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Gänzler, Frank, Östringen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzende:
Morlock, Christina, Kronau, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.09.2021 hat die Änderung der Satzung in § 3
(Mitgliedschaft), § 5 (Mitgliedsbeiträge), § 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 7 (Organe
des Vereins), § 8 (Mitgliederversammlung), § 9 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung),
§ 12 (Abteilungen), § 15 (Datenschutz) beschlossen. Auf die eingereichten Unterlagen wird
Bezug genommen.
a)
01.12.2021
Rinke

b)
Satzung:
Sonderband 1
Blatt 59 ff

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.