Handelsregister · HRB 11356

Registerinformationen

RSM SystemBau GmbH · Amtsgericht Gießen

Unternehmen

Stammdaten

Firma
RSM SystemBau GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Gießen
Geschäftsanschrift
Ernst-Leitz-Straße 1 - 3, 35394 Gießen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 11356
Gericht
Amtsgericht Gießen
Letzte Eintragung
08.07.2025
Abrufstand
27.01.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Übernahme und Durchführung von Aufträgen zur schlüsselfertigen Errichtung von Gebäuden aller Art.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Sascha Reitz

Linden

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Mario Simon

Gießen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Fall 1
  • Fall 2
  • Fall 3
  • Fall 4

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 16.05.2023
  • Die Gesellschafterversammlung vom 21.05.2025 hat Änderungen des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand) beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 30.06.2025 hat Änderungen des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.