Handelsregister · HRB 16210

Registerinformationen

RS for business GmbH · Amtsgericht Traunstein

Unternehmen

Stammdaten

Firma
RS for business GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz
Rosenheim
Geschäftsanschrift
Klepperstr. 9/11, 83026 Rosenheim

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 16210
Gericht
Amtsgericht Traunstein
Letzte Eintragung
16.04.2021
Abrufstand
25.02.2024
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Personalvermittlung, Coaching, Consulting, Vermittlung von Versicherungsverträgen sowie Arbeitnehmerüberlassung nach AÜG.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Oliver Sandig

Rosenheim

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 08.12.2004.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 04.04.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Sandig Personalmanagement GmbH mit dem Sitz in Traunstein und die Änderung des § 4 (Stammkapital, Stammeinlage) der Satzung beschlossen.

Freitext

  • Gesellschaftsvertrag Bl. 1 SB;
  • SBBl. 2, HBBl. 4

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Sandig Personalmanagement GmbH mit dem Sitz in Traunstein (Amtsgericht Traunstein HRB 11695) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.04.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen.

Insolvenz

  • Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim vom 26.03.2020 (Az. 605 IN 229/19) nach Bestätigung des Insolvenzplans aufgehoben. Die Erfüllung des Insolvenzplans wird überwacht. Von Amts wegen eingetragen nach § 32 HGB.
  • Die angeordnete Überwachung der Planerfüllung ist durch Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim vom 05.03.2021 (AZ, 605 IN 229/19) aufgehoben.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.