Handelsregister · HRB 99474

Chronologischer Auszug

Rotonda Partner GmbH & Co. KGaA · Amtsgericht Köln

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 09.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Rotonda Partner GmbH & Co. KGaA

b)
Köln
Geschäftsanschrift:
Pantaleonswall 27, 50676 Köln

c)
die Verwaltung eigenen Vermögens und
das Halten von
Unternehmensbeteiligungen, insbesondere
an der ROTONDA GmbH mit dem Sitz in
Köln.
205.000,00
EUR
a)
Die Gesellschaft wird durch die persönlich
haftende Gesellschafterin gesetzlich vertreten.
Wenn mehrere persönlich haftende
Gesellschafter vorhanden sind, wird die
Gesellschaft durch zwei von Ihnen gesetzlich
vertreten. Wenn nur ein persönlich haftender
Gesellschafter vorhanden ist, vertritt dieser die
Gesellschaft allein.

b)
Persönlich haftender Gesellschafter:
ROTONDA Partner Verwaltungs GmbH, Köln
(Amtsgericht Köln HRB 99300)
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Kommanditgesellschaft auf Aktien
Satzung vom 04.07.2019 mit Änderung vom 07.10.2019.
a)
10.10.2019
Stalberg
2a)
Die Hauptversammlung vom 18.10.2019 hat beschlossen § 4
(Grundkapital) der Satzung zur Schaffung genehmigten
Kapitals durch einen Absatz (2) zu ergänzen.

b)
Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, das
Grundkapital bis zum 30. Juni 2024 durch Ausgabe neuer
Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals,
insgesamt jedoch um höchstens EUR 102.500,00 zu erhöhen.
Sie entscheidet über einen Ausschluss des Bezugsrechts, legt
den Ausgabebetrag der neuen Aktien fest und kann den
Beginn der Gewinnberechtigung der neuen Aktien
abweichend von § 60 Abs. 2 AktG festsetzen. Die
Entscheidung der persönlich haftenden Gesellschafterin
bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat
wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem
Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu
ändern.
a)
02.12.2019
Keusch
3223.000,00
EUR
a)
Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom
18.10.2019 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des
Grundkapitals um 18.000,00 EUR durchgeführt; §§ 4, 5 der
Satzung (Grundkapital, Aktien, genehmigtes Kapital) ist durch
Beschluss des Aufsichtsrats vom 09.06.2020 geändert.

b)
Nach teilweiser Ausnutzung beträgt das Genehmigte Kapital
noch 84.500,00 EUR.
a)
23.11.2020
Keusch
4229.000,00
EUR
a)
Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom
18.10.2019 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des
Grundkapitals um 6.000,00 EUR durchgeführt; §§ 4, 5
(Grundkapital, Aktien,Genehmigtes Kapital) der Satzung ist
durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 18.12.2020 geändert.

b)
Nach teilweiser Ausnutzung beträgt das Genehmigte Kapital
noch 78.500,00 EUR.
a)
29.12.2020
Keusch

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.