Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Ausgaben über 500,00 DM bedürfen der Zustimmung des Vereinsausschusses; Ausgaben, die eine Höhe von 1.500,00 DM überschreiten, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Tag der ersten Eintragung: 22.05.1998 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Blatt 7 ff
Anmeldung Blatt 26 ff d.A.
Fall 4
Anmeldung Blatt 27 Sonderband
Beschluss Blatt 28-30 Sonderband
Fall 5
Anmeldung Blatt 31-33 Sonderband
Beschluss Blatt 34-44 Sonderband
Satzung Blatt 45-48 Sonderband
Fall 6
Anmeldung Blatt 49 ff Sonderband
Satzung
Satzung vom 20.03.1998
Die Mitgliederversammlung vom 31.10.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.