Handelsregister · HRB 5828

Chronologischer Auszug

Rosenhang Museum gGmbH · Amtsgericht Limburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 07.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Rosenhang Museum gGmbH

b)
Weilburg
Geschäftsanschrift:
Ahäuser Weg 8-10, 35781 Weilburg

c)
Die Förderung a) von Kunst und Kultur (§
52 Abs. 2 Nr. 5 AO), die insbesondere
durch die Förderung, Unterstützung und
Durchführung von Ausstellungen und
Kunstsammlungen im Rosenhang Museum
in Weilburg verwirklicht wird, b) der
Erziehung, Volks- und Berufsbildung
einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs.
2 Nr. 7 AO), die insbesondere durch
Kooperation mit Schulen und anderen
Bildungseinrichtungen der Jugend- und
Erwachsenenbildung verwirklicht wird, c)
von Wissenschaft und Forschung (§ 52
Abs. 2 Nr. 1 AO), die insbesondere durch
Durchführung wissenschaftlicher
Veranstaltungen zu den Themen "Kunst"
und "Kultur" sowie Kooperation mit
wissenschaftlichen Einrichtungen
verwirklicht wird.
25.000,00
EUR
a)
Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder
Geschäftsführer ist befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen.

b)
Geschäftsführer:
Legner, Joachim Günter, Weilburg, *XX.XX.XXXX
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 17.02.2017
a)
24.10.2017
Michel

b)
Fall 1

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.