Rose Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Böllen
Geschäftsanschrift
Haidflüh 3, 79677 Böllen
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
HRB 660070
Gericht
Amtsgericht Freiburg
Letzte Eintragung
10.02.2025
Abrufstand
18.03.2026
Quelle
Handelsregister
Tätigkeit
Gegenstand des Unternehmens
Geschäftsführung und Vertretung bei der LÖ-WO-BA Bau GmbH und Co. KG in Lörrach.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Alexander Rose
Binzen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 24.10.1972 mit Änderung; zuletzt geändert am 09.12.1985.
Die Gesellschafterversammlung vom 27.02.2024 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.02.2024 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt.
Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 435,41 EUR auf 26.000,00 EUR erhöht.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft ist mit Frist von zwölf Monaten jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres kündbar.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 04.09.2006.
Tag der ersten Eintragung: 19.04.1973
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.