Handelsregister · HRB 244098
Chronologischer Auszug
Roots MSB Communications gUG (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Roots MSB Communications gUG (haftungsbeschränkt) b) Berlin Geschäftsanschrift: c/o Antonia Nazir, Bochumer Straße 1, 10555 Berlin c) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur, und der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, und der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene und der Entwicklungszusammenarbeit. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Durchführung von kulturellen Veranstaltungen wie Workshops, Ausstellungen, Lesungen, Panel Talks & Konzerte; Kooperation mit Schulen und ähnlichen Institutionen: Angebot und Durchführung von Bildungsformaten (z.B. Workshops) für Schüler, Eltern und Lehrkräfte; Vergabe von Stipendien der Bachelor- und Masterstudiengänge; die Etablierung von Heilungs- und Lernorte, auch online, für religiös Verfolgte, Geflüchtete, rassistisch und diskriminierte Gruppen zwecks Erfahrungs- und Wissensaustausch. Heil- und Lernorte (auch im Sinne von Safer Spaces) werden von der Gesellschaft zur Verfügung gestellt, um miteinander das Heilen von Traumata zu ermöglichen und zu fördern, hierzu gemachte Erfahrungen auszutauschen und es Betroffenen zu ermöglichen, sich gegenseitig zu bestärken; die Etablierung von Heilungs- und Lernorte, auch online, für religiös Verfolgte, Geflüchtete, rassistisch und diskriminierte Gruppen zwecks Erfahrungs- und Wissensaustausch in den sich im afrikanischen und asiatischen Raum befindlichen Ländern der DAC-Liste des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. | 300,00 EUR | a) Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: 1. Mihan, Anna Nafissata Fily, *XX.XX.XXXX, Berlin mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Geschäftsführer: 2. Nazir, Antonia Naima Emma, *XX.XX.XXXX, Berlin mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 17.01.2022 | a) 14.07.2022 Prof. Dr. Dr. Scholz | |
| 2 | c) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung insbesondere die Förderung von Kunst und Kultur, die Volksund Berufsausbildung einschließlich der Studentenhilfe, die Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, die Entwicklungszusammenarbeit, die Förderung des Sports. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Unterstützungsleistungen von Frauen und Mädchen und der Gleichstellung der Geschlechter in Deutschland und auf internationaler Ebene, insbesondere durch Durchführung von kulturellen Veranstaltungen wie Workshops, Ausstellungen, Lesungen, Panel Talks & Konzerte, Kooperationen mit Schulen und ähnlichen Institutionen, Angebot und Durchführung von Bildungsformaten (z. B. Workshops) für Schüler, Eltern und Lehrkräfte, Durchführung und Veranstaltung von Workshops/Kursen im Rahmen antirassistischer Bildungsarbeit für natürliche Personen und Unternehmen, Vergabe von Stipendien der Bachelor- und Masterstudiengänge, - die Etablierung von Heilungs- und Lernorten, auch online, für religiös Verfolgte, Geflüchtete, rassistisch und diskriminierte Gruppen zwecks Erfahrungs- und Wissensaustausch. Heil- und Lernorten (auch im Sinne von Safer Spaces) werden von der Gesellschaft zur Verfügung gestellt, um miteinander das Heilen von Traumata zu ermöglichen und zu fördern, hierzu gemachte Erfahrungen auszutauschen und es Betroffenen zu ermöglichen, sich gegenseitig zu bestärken, die Etablierung von Heilungs- und Lernorten, auch online, für religiös Verfolgte, Geflüchtete, rassistisch und diskriminierte Gruppen zwecks Erfahrungs- und Wissensaustausch in den sich im afrikanischen und asiatischen Raum befindlichen Ländern der DAC- Liste des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Anbieten von sportlichen Kursen zur Förderung der mentalen Gesundheit wie z. B. von Yogakursen, Schwimmangeboten oder ähnlichen, da Rassismus eine Auswirkung auf die mentale Gesundheit hat und sportliche Betätigungen hier als Vorsorge anzusehen sind. Die Zweckverwirklichung kann im Inlandaber auch im Ausland zur Stärkung des Ansehens der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. Zur Zweckverwirklichung können auch Hilfspersonen im Sinne des § 57 AO in Anspruch genommen werden. Daneben kann die Gesellschaft auch die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts oder auch von ausländischen Körperschaften (im Zusammenhang mit der Stärkung des Ansehens der Bundesrepublik Deutschland) zu ideeller und materieller Förderung für Zwecke im Sinne des § 2 Nr. 1 dieser Satzung vornehmen (gem. § 58 Nr. 1 AO). Mittel können entsprechend weitergeben werden. Zur Zweckverwirklichung darf die Gesellschaft auch anderen steuerbegünstigen Körperschaften Arbeitskräfte im Sinne des § 58 Nr. 4 AO zur Verfügung stellen oder der Körperschaft gehörende Räume im Sinne des § 58 Nr. 5 AO zur Nutzung steuerbegünstigter Zwecke unentgeltlich überlassen. Die Gesellschaft ist im Rahmen ihres Zwecks zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die geeignet sind, den Unternehmensgegenstand zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmen im In- und Ausland zu erwerben, zu gründen oder sich daran zu beteiligen, sofern dies der Förderung der gemeinnützigen Zwecke dient. Die Gesellschaft kann Gleichermaßen die Trägerschaft für nicht rechtsfähige Stiftungen auf Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung die Verwaltung rechtsfähiger Stiftungen übernehmen sowie die Trägerschaft auf Gewinnerzielung ausgerichteter Gesellschaften. Weiterhin kann die Gesellschaft Stipendien vergeben, sofern der Stipendiat / die Stipendiatin in die Verwirklichung der zuvor genannten Zwecke eingebunden ist. Die Stipendien sind der Allgemeinheit zugänglich und die Vergaberegeln werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.07.2023 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst. | a) 27.07.2023 Bruckmann |
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