Handelsregister · HRB 761803

Registerinformationen

Rommelag Digital GmbH · Amtsgericht Stuttgart

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Rommelag Digital GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Sulzbach-Laufen
Geschäftsanschrift
Talstraße 22-30, 74429 Sulzbach-Laufen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 761803
Gericht
Amtsgericht Stuttgart
Letzte Eintragung
25.04.2025
Abrufstand
26.01.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Entwicklung von Software und Maschinen für den Bereich der sog. "Industrie 4.0" sowie die Beratung im Bereich der Digitalisierung von Prozessen insbesondere in der Produktion und Steuerung von Maschinen sowie der Vertriebsunterstützung.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Marcel Gehrlein

Neupotz

einzelvertretungsberechtigt
Geschäftsführer(in)

Gert Hansen

Gaggenau

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Ralf Bouffleur

Wiesbaden

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Thomas Geiger

Weinstadt

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 25.07.2017.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 16.04.2025 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen.

Unternehmensvertrag

  • Mit der "kocher-plastik Maschinenbau GmbH", Sulzbach - Laufen (Amtsgericht Stuttgart HRB 570462) wurde am 25.07.2017 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am gleichen Tag zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.