Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 06.07.1960 zuletzt geändert am 05.02.1982
Die Mitgliederversammlung vom 03.05.2012 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in § 1 (Name) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 18.10.1960 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der erste Vorsitzende oder der zweite Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam. Der Vorstand bedarf zu folgenden Geschäften der Zustimmung der Mitgliederversammlung: a) Verträge, die die Sportstätte betreffen, insbesondere die Verfügungsberechtigung des Vereins einschränken oder mit finanziellen Verpflichtungen und Risiken verbunden sind. b) Aufnahme von Krediten, ausgenommen bis zu einer Höhe von 375,00 Euro, Gewährung von Krediten und Übernahme von Bürgschaften. c) Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken. d) Verpfändung von beweglichen Sachen und Rechten. e) Neubauten und Umbauten aller Art, die über die normale Instandsetzung hinausgehen und zu Lasten der Mittel des Vereins gehen. f) Eingehung von Verpflichtungen über die Dauer eines Geschäftsjahres hinaus, soweit es sich nicht um Angelegenheiten des laufenden Geschäftsbetriebes handelt. g) Führung von Prozessen bei einem Streitwert von mehr als 500,00 Euro. h) Gewährung von freiwilligen Zuwendungen an Institute, andere Vereine usw.
Anmeldung Blatt 1 ff. Sonderband III
Fall 3
Anmeldung Blatt 17 Sonderband
Beschluss Blatt 18 - 23 Sonderband
Anmeldung Blatt 24 Sonderband III
Beschluss Blatt 25-29 Sonderband III
Fall 5
Fall 6
Satzung Blatt 7 - 16 Sonderband
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.