Handelsregister · HRB 3859

Chronologischer Auszug

Rolf Bau- und Verwaltungs-GmbH · Amtsgericht Iserlohn

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 03.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Rolf Bau- und Verwaltungs-GmbH

b)
Lüdenscheid

c)
Der Betrieb einer Bauunternehmung sowie
die Tätigkeit aller Geschäfte, die diesem
Hauptzweck dienlich sind und die
Beteiligung als geschäftsführende
Gesellschafterin an Unternehmen dieser
Branche.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Rolf, Erika, Lüdenscheid
einzelvertretungsberechtigt
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 09.02.1976 zuletzt geändert am
02.09.1991
a)
08.10.2004
Birth

b)
Gesellschaftsvertrag Bl.
50 ff. Sdb.
Tag der ersten
Eintragung: 19.11.1976
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes
(Amtsgericht
Lüdenscheid HRB 1407)
getreten. Freigegeben
am 08.10.2004.
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Im Steilhang 21, 58509 Lüdenscheid
a)
16.07.2013
Klarfeld

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.