Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Bandstahlschnitten, sämtliche damit in Verbindung zu bringenden Dienstleistungen und der Handel mit Zubehör, sowie die Übernahme und Ausführung von allen damit direkt oder indirekt zusammenhängenden Geschäften.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Robert Ölmann
Heusenstamm
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Marina Olmann
Heusenstamm
Einzelprokuramit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 24.08.1972 zuletzt geändert am 15.03.1985
Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Ziffer 1(Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 4 (Stammkapital) und mit ihr die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 435,41 EUR sowie in § 5 (Stammeinlagen) sowie die Neufassung des Gesellschaftsvertrages insgesamt beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Entstanden durch Umwandlung der seit dem 24.08.1972 bestehenden Horst Rogalewicz KG, Offenbach am Main, auf Grund des Umwandlungsgesetzes durch Beschluss der Gesellschafter vom 11.03.1976.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 15.07.1976 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 63 ff. Sonderband
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Fall 8
Fall 9
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.