Handelsregister · HRB 18044

Registerinformationen

ROFIN-SINAR Laser GmbH · Amtsgericht Hamburg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
ROFIN-SINAR Laser GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Hamburg
Geschäftsanschrift
Berzeliusstraße 83, 22113 Hamburg

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 18044
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Letzte Eintragung
25.02.2025
Abrufstand
28.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Laserlichtquellen bzw. Komponenten einschließlich zugehöriger Geräte und Systeme und artverwandter Artikel.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Prokurist(in)

Ralf Fiebelkorn

Neustadt in Holstein

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Geschäftsführer(in)

Stefan Ruppik

Hamburg

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 3-9 Sonderband
  • Verschmelzungsvertrag Blatt 3ff Sonderband 3
  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 27.11.2001. Tag der ersten Eintragung: 22.12.1975
  • Entsprechend § 319 ZPO von Amts wegen eingetragen: Eintragung vom 27.11.2001 berichtigt.
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 56 ff. Sonderband
  • Fall 16
  • Fall 19
  • Eintragung Nr. 19 Spalte 4b) vom 06.12.2016 von Amts wegen berichtigt.
  • Fall 33
  • Fall 36
  • Fall 41

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 21.05.1975 zuletzt geändert am 19.06.1987
  • Die Gesellschafterversammlung hat am 03.07.2002 beschlossen, das Stammkapital (DEM 4.134.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 2.113.680,64 um EUR 19,36 auf EUR 2.113.700,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag neu zu fassen, insbesondere in §§ 4 (Stammkapital) und 8 (Vertretung).
  • Die Gesellschafterversammlung vom 27.11.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals durch Sacheinlage um 1.000,00 EUR auf 2.114.700,00 EUR beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 31.10.2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 17.01.2023 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 Abs. (2) (Geschäftsjahr) beschlossen.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Das Vermögen der Laser -Optronic, Vertrieb und Produktion von Lasern, elektronischen und optischen Geräten Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Günding Lkr. Dachau, (AG München HRB 43 663 - übertragende Gesellschaft) ist als Ganzes im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme gemäß Verschmelzungsvertrag vom 2.10.1991 mit Zustimmung der Gesellschafter beider Gesellschaften vom gleichen Tage gemäß § 19 Abs.1 Satz 2 Nr.1 KapErhG auf diese Gesellschaft als übernehmende Gesellschaft übertragen worden.

Formwechsel

  • Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.03.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage Teile ihres Vermögens (Teilbetrieb Günding) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Coherent Munich GmbH & Co. KG (vormals: ROFIN-BAASEL Lasertech GmbH & Co. KG) mit Sitz in Gilching, Starnberg (Amtsgericht München HRA 78710) als übernehmenden Rechtsträger übertragen.

Unternehmensvertrag

  • Mit der Coherent Holding BV & Co. KG, Dieburg (Amtsgericht Darmstadt HRA 85923) als herrschendem Unternehmen ist am 18.09.2018 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm haben die Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.