Handelsregister · HRB 3461

Registerinformationen

Rönn & Stein Beratungsgesellschaft mbH · Amtsgericht Bayreuth

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Rönn & Stein Beratungsgesellschaft mbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Bayreuth
Geschäftsanschrift
Leopoldstr. 6, 95444 Bayreuth

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 3461
Gericht
Amtsgericht Bayreuth
Letzte Eintragung
26.07.2018
Abrufstand
19.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens sind die Betreuung und Beratung von Unternehmen, Unternehmern und freiberuflich Tätigen, insbesondere Angehörigen der Heilberufe, in allen betriebswirtschaftlich relevanten Fragestellungen; Erstellung von Gutachten und Unternehmensanalysen; Hilfe bei Planungs- und Investitionsentscheidungen sowie bei Gründung, Umwandlung und Sanierung von Unternehmen; Durchführung von Unternehmens- und Praxisbewertungen; Beratung bei der Einrichtung und beim Einsatz von EDV-, Controlling-, Abrechnungs- und Buchhaltungssysternen. Zur Verfügung Stellung von Speicherkapazitäten; Übernahme von Dienstleistungen im Sinne der Datenschutzverordnung

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Uwe Rönn

Neudrossenfeld

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 07.05.2001
  • Die Gesellschafterversammlung vom 20.7.2018 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 18.06.2001. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 2 SB;
  • Zu lfd. Nr. 1 von Amts wegen ergänzt.
  • Verweis auf die Eintragung beim Gericht am Ort der Zweigniederlassung/en gemäß Artikel 61 Abs. 6 EGHGB von Amts wegen gelöscht und Postleitzahl zum Sitz der Zweigniederlassung/en gemäß § 43 Nr. 2 HRV von Amts wegen ergänzt bei:

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.