Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der 3. Vorsitzende und der Kassenwart. Jeweils zwei von ihnen, darunter der Vorsitzende oder die stellvertretenden Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam. Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert bis 5.000 Euro bedarf es der Zustimmung eines Vorstandsmitgliedes. Ist der Geschäftswert bis 10.000 Euro müssen zwei Mitglieder des Vorstandes zustimmen. Bei einem Geschäftswert von 20.000 Euro müssen drei Mitglieder des Vorstands zustimmen. Rechtsgeschäfte über diesem Geschäftswert bedarf der Zustimmung des Beirates.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Mario Poschmann
Tarmstedt
Vorstand
Jens Deppe
Tarmstedt
Vorstand
Christina Klingenhagen
Wilstedt
Vorstand
Steffen Kruse
Tarmstedt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 19.06.2005
Die Mitgliederversammlung vom 16.11.2007 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 22.11.2008 hat die Änderung von § 2 (Zweck) beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 27.11.2009 hat die Änderung von § 11 (Amtsdauer des Vorstandes) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 20.03.2019 hat die Änderung der Satzung in § 20 (Die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung) und die Erweiterung der Satzung um § 24 (Datenschutz im Verein) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 14.07.2005 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 12.10.2006.
Satzung Bl. 32 ff.
Änderungsbeschluss Bl. 106 ff. neue Satzung Bl. 123 ff.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.